Schwerin : Weniger Beschwerden über Ärztepfusch
Dunkelziffer wahrscheinlich höher. Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, können sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden 201549 vermutete Behandlungsfehler bei der Techniker Krankenkasse (TK) gemeldet. Das teilte die TK am Donnerstag in Schwerin mit.
Die Zahl der gemeldeten Fälle sei gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent gesunken, sagte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung. MV folge damit dem Bundestrend: 3 300 Versicherte der TK befürchteten im letzten Jahr deutschlandweit einen ärztlichen Fehler – 2014 waren es annähernd 4 000. Mehr als ein Drittel aller Verdachtsfälle im Nordosten entfiel auf den chirurgischen Bereich. Es folgen die Zahn- und Allgemeinmedizin.
„Häufig lassen sich Vermutungen und Vorwürfe bereits durch ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt klären“, sagt Austenat-Wied. Sie vermutet aber, dass hinter den gemeldeten Fällen eine Dunkelziffer liegt. Viele Patienten würden nicht wissen, an wen sie sich wenden können.
Die Zahl der Behandlungsfehler wird nicht bundesweit erfasst. Laut Gesundheitsministerium des Bundes wenden sich jedes Jahr circa 14 700 Patienten an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), um den Verdacht eines Behandlungsfehlers zu melden. 2015 lag die Zahl der von der MDK festgestellten Fehler bei rund 3 800 Fällen.
Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, können sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese kann den MDK mit einem fachärztlichen Gutachten beauftragen. Dieses Gutachten ist für den Patienten kostenfrei. Sehen die MDK-Gutachter den Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigt, haben sie zu klären, ob der Patient einen Schaden erlitten hat. Ist auch dies der Fall,muss ermittelt werden, ob der Fehler für den Schaden ursächlich war.
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