Behinderte klagen erfolglos : Von Rundfunkgebühr nicht befreit
Richter: keine automatischen Befreiungen trotz Wohngeld und Pflegebeihilfen
Wer Wohngeld oder für ambulante Hilfen zuhause Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, ist nicht automatisch davon befreit, Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Das wurde am Mittwoch in zwei Prozessen am Verwaltungsgericht Schwerin deutlich. In beiden Fällen sollten die Klägerinnen wegen körperlicher Behinderungen 5,83 Euro, also ein Drittel des regulär...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 6,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »