Vogelgrippe : Stallpflicht bleibt landesweit bestehen
Die wegen der Vogelgrippe-Gefahr landesweit verhängte Stallpflicht für Geflügel bleibt trotz gelockerter Schutzmaßnahmen bestehen.
Die wegen der Vogelgrippe-Gefahr landesweit verhängte Stallpflicht für Geflügel bleibt trotz gelockerter Schutzmaßnahmen bestehen. Das stellte das Agrarministerium in Schwerin gestern klar. Auch Geflügelausstellungen bleiben verboten. Das Ministerium hatte am 1. Dezember den Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern um die Putenmästerei Heinrichswalde im Landkreis Vorpommern-Greifswald aufgehoben. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet, wo Anfang November die Vogelgrippe ausgebrochen war, wieder Hausgeflügel gehalten werden darf.
Bis zum 10. Dezember besteht aber ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Putenmastbetrieb fort. In diesem Gebiet dürfen private und gewerbliche Halter keine Vögel, kein frisches Geflügelfleisch oder Eier verkaufen. Ställe gewerblicher Geflügelbetriebe dürfen weiterhin nur mit Schutzkleidung, die anschließend desinfiziert wird oder mit Einwegkleidung betreten werden. „Vögel wie Rebhühner, Wachteln und Fasane dürfen momentan keinesfalls zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden“, sagte Landkreis-Sprecher Achim Froitzheim. Alles Geflügel sei bis auf Widerruf in Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Das Ministerium wies darauf hin, dass die Behörden in Einzelfällen Anträge auf Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigen können. Dies werde jedoch an strenge Auflagen geknüpft.
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