Bundesgerichtshof : Entscheidung zu Revision im Løkkevik-Prozess vertagt
Betrug und Steuerhinterziehung: Tauziehen im Prozess um den Investor der Yachthafen-Residenz Hohe Düne geht weiter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Entscheidung über die Revisionsanträge im Prozess gegen den Investor der Yachthafen-Residenz Hohe Düne, Per Harald Løkkevik, bis Herbst verschoben. Sie solle nun im Oktober fallen, sagte der Senatsvorsitzende am Dienstag in Karlsruhe. Als Grund für die Verschiebung habe der Senat die Komplexität des Verfahrens genannt, erklärte der Sprecher der Anwälte Løkkeviks, Stephan Clausen. Eine BGH-Sprecherin erklärte hingegen, es sei keine Begründung angeführt worden.
Løkkevik war im Juni 2015 vom Landgericht Rostock wegen Sozialversicherungsbetrugs, Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung von Mitarbeitern aus Polen zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 180 000 Euro Strafe verurteilt worden. In den Hauptanklagepunkten war er jedoch freigesprochen worden. Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten Revision gegen das Urteil eingelegt.
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