Straßenausbaubeiträge : Koalition bietet Härtefall-Regelung an
Wer ein Haus besitzt, an dem die Straße vor 2018 grundhaft erneuert wurde, hat Pech: Er muss, so der Plan, den Straßenausbaubeitrag bezahlen. Die für solche Fälle angebotene Härtefall-Regelung reicht nicht jedem.
In der Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern hat die Koalition eine Härtefallregelung für Anlieger angeboten, die nicht von der Streichung profitieren. Sie soll von Grundstückseigentümern genutzt werden können, bei denen der Straßenbau vor dem 1. Januar 2018 begonnen wurde und die den Beitrag deshalb entrichten müssen. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch den Landtag in erster Lesung passierte, sieht vor, dass die Zahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden kann. Der Zinssatz dafür kann bis auf 2 Prozent gesenkt werden. Bisher liegt er bei sechs Prozent.
Demonstration vor dem Schloss
Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Wegfall der Ausbaubeiträge nur für Straßenbaumaßnahmen gelten, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Entscheidend soll der erste Spatenstich sein.
Kritikern gehen die angebotenen Regelungen nicht weit genug. Vor dem Schweriner Schloss demonstrierten am Morgen rund 25 Menschen von der Bürgerinitiative "Faire Straße" und den Freien Wählern für ein großzügigeres Gesetz. Die Demonstranten forderten eine Stichtagsregelung: Die Beiträge sollen auch dann wegfallen, wenn bis zum 1. Januar 2018 keine Rechnung an die Anlieger gestellt worden ist.
Härtefallfonds gefordert
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte zu den Demonstranten, dass es wohl nie ganz gerecht zugehen könne. Eine Stichtagsregelung sei insofern ungerecht, als solche Kommunen, die zügig die Bescheide zum Straßenausbau an die Bürger verschickten, nun benachteiligt würden gegenüber den Kommunen, die sich mit den Bescheiden Zeit gelassen hätten.
Die AfD kritisierte in der Landtagsdebatte, dass mit dem geplanten Gesetz auch künftig noch Beitragsbescheide für Maßnahmen vor 2018 verschickt werden. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Ralph Weber, forderte einen Härtefallfonds aus Landesmitteln für Betroffene, die mit sehr hohen Forderungen aus bereits abgeschlossenen Straßenbauprojekten und Verfahren konfrontiert seien.
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