Vereine in MV : Zum e.V. ohne zu verzweifeln
Vereinsrecht stellt Ehrenamtler auf eine harte Probe. Veranstaltungsreihe mit dem Justizministerium startet in Rostock
Die Abkürzung „e.V.“ ist den meisten Menschen geläufig. Sie macht deutlich, dass ein Verein ins Vereinsregister eingetragen wurde. Pflicht ist das nicht. Aber erst durch dieser Eintrag erhält ein e.V., ein eingetragener Verein, uneingeschränkte Rechtsfähigkeit. Der wesentliche Unterschied zum nicht eingetragenen Verein besteht darin, dass sein Vermöge...
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