Gesundheit : So werden Spenderorgane verteilt
Erfolgsaussicht und Dringlichkeit sind entscheidend für Rangfolge auf Wartelisten
Die Staatsanwaltschaft in Berlin ermittelt gegen das Deutsche Herzzentrum Berlin. Es geht um den Verdacht, dass die Rangfolge auf Wartelisten für Herztransplantationen manipuliert wurde. Das kann für Schwerkranke tödliche Folgen haben. Rund 11 000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf eine Organtransplantation. Nach welchen Kriterien werden Organe überhaupt vergeben? Und wer ist dafür zuständig? Dazu ein Überblick:
Vermittlung
der SpenderorganeZuständig für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern ist die Stiftung Eurotransplant (ET) mit Sitz in Leiden (Niederlande). Sie registriert alle Patienten in den Mitgliedsländern, die auf ein Organ warten. Die Transplantationen in Deutschland koordiniert wiederum die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt. Für die Aufnahme eines Patienten auf die Warteliste und die postmortale Organvermittlung in Deutschland hat die Bundesärztekammer (BÄK) Richtlinien erlassen, Grundlage ist das Transplantationsgesetz.
Vergabekriterien für die Organe Nicht jeder Patient, der ein neues Organ braucht, kommt automatisch auf die Warteliste, erläutert die DSO. Die Ärzte wägen zuvor das Risiko der Transplantation und ihrer Nachbehandlung ab: Ist es zu hoch und sind die Erfolgsaussichten schlecht, kommt die Operation nicht in Betracht. Neben den Erfolgsaussichten ist nach Angaben von Eurotransplant auch die Dringlichkeit von besonderer Bedeutung, da ein schwer kranker Patient ohne Spenderorgan unmittelbar sterben würde.
Außerdem muss das Organ zum Empfänger passen. Zentral ist laut ET, dass die Gewebemerkmale zwischen Spender und Empfänger übereinstimmen, zum Beispiel bei Nieren. Ebenso müssen bei manchen Organen Größe und Gewicht von Spender und Empfänger zusammenpassen. Die Blutgruppe ist ebenfalls ein Kriterium.
Informationsmöglichkeiten
des PatientenDer Patient darf nach Angaben von ET immer in seine allgemeine Krankenakte Einsicht nehmen. Die für die Transplantation relevanten Daten werden zusätzlich im EDV-System von Eurotransplant (ENIS) gespeichert. Davon müsse der Patient bei Aufnahme auf die Warteliste informiert werden, und er müsse sein Einverständnis dazu erteilen.
Der Patient kann jedoch nicht unmittelbar Einsicht in das ENIS-System nehmen. Entweder bittet er seinen Arzt um einen Ausdruck seiner Daten in ENIS oder er wendet sich unmittelbar an ET. Ist er ausreichend legitimiert, stellt die Stiftung ihm die Daten zur Verfügung.
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