Urteil : Teilzeitstudent kann Arbeitslosengeld II bekommen
Wer in Teilzeit studiert, hat keinen Anspruch auf Bafög. Unter bestimmten Umständen können Teilzeitstudierende aber Arbeitslosengeld II beziehen, zeigt ein Beschluss.
Darmstadt/Berlin | Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Ausbildung durch Bafög gefördert wird. Studierende sind daher von Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgeschlossen. Teilzeitstudierende wiederum können jedoch kein Bafög bekommen. Unter bestimmten Umständen kann stattdessen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bes...
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