Urteil : Bauabnahme trotz noch offener Leistungen?
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Schritt. Denn danach wird in der Regel die Restzahlung für den Bau fällig. Wenn er aber noch nicht komplett fertig ist, sollte die Abnahme nur in Teilen erfolgen.
München | Wer ein Fertighaus errichten lässt, beauftragt oft einzelne Leistungen. Bei der Abnahme der Bauleistungen stellt sich daher die Frage: Handelt es sich um eine Endabnahme oder nur um eine Teilabnahme? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München handelt es sich um eine Teilabnahme, wenn noch erhebliche Restleistungen offen sind (Az.: 20 U 1051/19), w...
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