Mieter-Pflicht : Balkonabflüsse müssen freigehalten werden
Mieter müssen auf die Mietsache aufpassen. Dazu gehört auch, dass sie Abflüsse frei halten. So sollte sich zum Beispiel auf dem Balkon nicht das Wasser stauen, wenn es regnet.
Berlin | Grundsätzlich trifft den Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht der Mietsache. Mieter haben jedoch auch eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen Vermieter über bestehende Mängel informieren. Das Abflussrohr des Balkons müssen sie sogar ...
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