Regeln im Straßenverkehr : Für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze
E-Scooter sind lustige Gefährte aber keinesfalls harmlos. Ihre Nutzung unterliegt deshalb strengen Regeln: Alkoholisiert fahren ist verboten, das Nutzen von Gehwegen ebenfalls.
Stuttgart | Bei der Nutzung eines E-Scooters gilt wie am Steuer eines Autos eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Für Pkw-Führerscheinneulinge in der Probezeit liegt diese sogar bei 0 Promille. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin. E-Scooter versprechen Spaß und bringen den Fahrer schnell und bequem ans Ziel. Oft sind diese sich allerdings nicht über...
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