Energieeinsparverordnung zwingt Hauseigentümer zu Sanierungsarbeiten : Gedämmter Dachboden ist Pflicht
Von der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat fast jeder Hauseigentümer schon gehört. Dass sie einige Besitzer älterer Häuser noch in diesem Jahr zu Sanierungsmaßnahmen zwingt, wissen viele jedoch nicht.
Von der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat fast jeder Hauseigentümer schon gehört. Dass sie einige Besitzer älterer Häuser noch in diesem Jahr zu Sanierungsmaßnahmen zwingt, wissen viele jedoch nicht. Bis zum 31. Dezember 2011 müssen die obersten Geschossdecken beheizter Räume gedämmt sein. Sie müssen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von in der Regel 0,24 Watt/(m²K) oder weniger erreichen. Die Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn das Dach entsprechend gedämmt ist. Nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Aber nur solange, bis sie einen neuen Eigentümer bekommen.
Doch nicht nur die gesetzliche Pflicht ist ein gutes Argument für die Dämmung. "Richtig verlegt steigert sie nicht nur die Energieeffizienz, sondern senkt dadurch auch die Heizkosten und spart bares Geld", erklärt Horst-Ulrich Frank, Energieberater der Neuen Verbraucherzentrale MV. Er rechnet vor: Durch eine 20-Zentimeter-Dämmschicht würde man innerhalb von 20 Jahren Heizenergie im Wert von knapp 200 Euro je Quadratmeter einsparen (eine Steigerung der Energiepreise um 7 Prozent jährlich angenommen). "Die Kosten dafür sind mit unter 50 Euro je Quadratmeter deutlich geringer. Die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke ist also sehr wirtschaftlich, zumal sie länger als 20 Jahre hält."
Investitionszuschuss von der KfW möglich
Die gesetzlichen Anforderungen sind schon mit einer 16-Zentimeter-Dämmung zu erfüllen. Wer mehr macht, kann unter bestimmten Bedingungen staatliche Fördermittel nutzen. Erreicht die gedämmte Geschossdecke einen Wärmedämmwert von höchstens 0,14 W/(m
Mit der Dachbodendämmung ist es in einigen Fällen noch nicht getan. Laut Energieeinsparverordnung 2009 müssen Hauseigentümer auch dafür sorgen, dass zugängliche Leitungen für die Wärmeverteilung und für Warmwasser sowie Armaturen gedämmt sind, wenn sie sich in ungeheizten Räumen befinden. Für die Dämmmaßnahmen gilt allerdings: Wenn die entstehenden Kosten nicht in angemessener Zeit durch die Einsparungen erwirtschaftet werden können, muss man sie nicht ausführen.
Wer die Außenwand saniert, muss dämmen
Aufpassen müssen auch Hauseigentümer, die die Fassade ihres Gebäudes sanieren wollen. Sobald sie die Gebäudehülle anfassen, müssen sie auch für die Wärmedämmung etwas tun. "Werden an der Außenwand Verschalungen angebracht oder an einer Wand mit einem Wärmedämmwert schlechter als 0,9 W/(m
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