Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist an das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebunden. Bis zum Schuljahr 2027/28 schließen deshalb die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist an das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebunden. Bis zum Schuljahr 2027/28 schließen deshalb die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“.