Landkreis Ludwigslust-Parchim. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. März. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis.
Landkreis Ludwigslust-Parchim. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. März. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis.