Das Gericht hat keinerlei Zweifel daran, dass der Angeklagte den NP-Market in Glöwen überfallen hat. Zudem hat er auch eine Kassiererin mit einer Waffe bedroht.
Das Gericht hat keinerlei Zweifel daran, dass der Angeklagte den NP-Market in Glöwen überfallen hat. Zudem hat er auch eine Kassiererin mit einer Waffe bedroht.