Eine junge Frau aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg hatte per E-Mail ein Jobangebot als so genannte "Paketmanagerin" erhalten. Doch sie wusste nicht, das man sich dabei wegen Tatbestandes der Geldwäsche strafbar macht.
Eine junge Frau aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg hatte per E-Mail ein Jobangebot als so genannte "Paketmanagerin" erhalten. Doch sie wusste nicht, das man sich dabei wegen Tatbestandes der Geldwäsche strafbar macht.