
Amtsvorsteher für Neukloster-Warin wirbt für Widerstand gegen Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg
„Wir wollen, dass die Drei-Prozent-Regel nicht verlängert wird“, sagte Adolf Wittek, der Amtsvorsteher für Neukloster-Warin, auf der letzten Sitzung des Amtsausschusses in Bibow kämpferisch. Dort stellte der rührige Bürgermeister von Passee eine Präsentation zur Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (REP WM) 2021 bis 2030 vor. Erarbeitet wurde dieses Siedlungskonzept durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg, der von Rolf Christiansen, Landrat von Ludwigslust-Parchim, geleitet wird, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüros Gertz Gutsche Rümenapp sowie proloco. Die Drei-Prozent-Regel sieht schon im jetzt geltenden REP WM vor, dass in nicht als zentral geltende Gemeinden - also etwa 80 Prozent – die Anzahl der Neubauten nicht drei Prozent der bestehenden Wohnbebauung (Stand 2005) übersteigen dürfen. Die Bautätigkeit in den nicht zentralen Gemeinden soll sich auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung beschränken.
Welchen Sinn macht eine Nichtentwicklung?
„Doch es gibt viele junge Leute, die mit 30 zurück in ihre Heimatdörfer kommen wollen und dann nicht bauen dürfen“, weiß Adolf Wittek, und kennzeichnet damit ein Phänomen, welches vielen, die in kleinen Dörfern leben, bekannt sein dürfte. „Und die demografische Entwicklung verläuft auch nicht so, wie uns immer erzählt wurde.“ In der Gemeinde Glasin hat sich beispielsweise die Einwohnerzahl seit 1990 fast verdoppelt (Stand 2006), in der Gemeinde Zurow ist sie von 908 auf 1377 gewachsen. Beide Gemeinden liegen unweit von Autobahnzufahrten auf die A20, sind also offenbar attraktiv für Berufspendler, von denen es bekanntermaßen sehr viele in MV gibt. Der Amtsvorsteher und mit ihm auch viele Vertreter der betroffenen Gemeinden verstehen einfach nicht, welcher Sinn darin liegt, dass sich ihre Gemeinden nicht entwickeln dürfen.
„Wenn die jungen Leute hier nicht bauen dürfen, vergreisen wir“, prognostiziert Adolf Wittek. Die mit diesem REP zwangsläufig schwindenden Einwohnerzahlen würden zu geringeren Schlüsselzuweisungen für die Kommunen führen und zu immer weniger Geld in den Haushaltskassen. „Und wir müssen ja trotzdem unsere Straßen sanieren und unsere gemeindlichen Aufgaben erfüllen.“
Zudem zweifelt Wittek die Berechnung der aus der Drei-Prozent-Regel ermittelten fünf Wohneinheiten pro 1000 Einwohner an. „Das würde ich mir gern einmal vorrechnen lassen!“, meint der Bürgermeister von Passee. Denn demnach müssten in einer Wohneinheit im Durchschnitt sechs Personen leben.
Antwort aus dem Landesministerium
„Eine solche Drei-Prozent-Regel ist im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) nicht enthalten. Auf regionaler Ebene ist sie im Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) Mittleres Mecklenburg/Rostock als Ziel benannt, im RREP der Region Westmecklenburg als Orientierungsrahmen“, antworte Renate Gundlach, Pressesprecherin des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, auf eine entsprechende Anfrage der SVZ. „Die landesplanerische quantitative Vorgabe ‘Eigenbedarf’ ist keine ‘starre’ Vorgabe, sondern ist als Orientierungsrahmen für die gemeindliche Planung zu verstehen. Sofern eine Gemeinde beispielsweise eine über ihren Eigenbedarf hinausgehende Wohnungsnachfrage belegen kann und die beabsichtigte Wohnungsbaufläche sich sinnvoll in die Ortsentwicklung einfügt (Innenbereichsfläche, Weiterentwicklung der gewachsenen Ortslage, infrastrukturell erschlossene Fläche etc.) findet eine derartige Planung in aller Regel auch landesplanerische Unterstützung“, heißt es in dieser Antwort weiter. Und: „Die Planungsgröße muss der Ortsgröße ‘angemessen’ sein. Letztendlich geht es darum, zusammen mit einer Gemeinde Lösungen für eine städtebaulich geordnete, sinnvolle Entwicklung zu finden. Dies ist wegen der Vielschichtigkeit der zu beachtenden Belange vor Ort in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.“
Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung (insbesondere Wohnungsbau, Einzelhandel, Gewerbe) im Sinne einer Bündelung und effizienten Nutzung der Infrastruktur sowie der Sicherung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge sollen die zentralen Orte des Landes sein (Oberzentren, z.B. Schwerin; Mittelzentren, z.B. Hagenow, Ludwigslust; Grundzentren, z.B. Wittenburg, Rehna, Zarrentin), wiederholte Renate Gundlach noch einmal einen Grundsatz des LEP.
„Im unserem Amtsbereich haben aber nicht Warin oder Neukloster von dieser Regelung profitiert, sondern die großen Städte Wismar und Rostock“, sagt der Amtsvorsteher für Neukloster-Warin. „Ich verstehe die Welt nicht mehr. In Rostock werden die grünen Lungen platt gemacht und die kleinen Gemeinden haben keine Perspektiven.“
Planungsverband findet Eigenbarfsregel sinnvoll„Das Konzept sieht auch für den Zeitraum ab 2020 eine Eigenbedarfsregelung vor, allerdings nicht mehr rein quantitativ (3%), sondern differenzierter“, teilte Karl Schmude, Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auf Nachfrage der Redaktion mit. „Allen nicht zentralen Orten sollen 5 WE pro 1000 Einwohnern zugestanden werden. Falls die Ortschaften eine gute Infrastrukturausstattung haben (Haus- oder Facharzt, Kita, Nahversorger, Pflegeeinrichtung, Schule usw.), sind weitere 5 WE möglich. Falls die Wohnungen in seniorengerechter Bauweise errichtet werden, weitere 2,5 WE. Außerdem sollen Baufertigstellungen im Innenbereich nur halb auf den Entwicklungsrahmen angerechnet werden.“