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Zweite Buga für Schwerin Wer soll das bezahlen?

Von GEST | 04.07.2016, 21:00 Uhr

Eine neue Bundesgartenschau würde mindestens 78 Millionen Euro kosten – die Finanzierung ist aber noch völlig unsicher

Wenn es erneut eine Bundesgartenschau in der Landeshauptstadt geben soll, sind noch einige Hürden zu nehmen. Zunächst muss sich Schwerin bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft bewerben – und den Zuschlag für 2025 auch tatsächlich bekommen. Das scheint noch die geringste Hüde zu sein. Deutlich höher liegt die Latte offenbar bei der Finanzierung. Bisher ist noch nicht klar, wer wie viel Geld gibt.

Nach bisherigen Schätzung könnte eine Buga 2025 rund 78 Millionen Euro kosten. Die Investitionen umfassen etwa 45 Millionen, die Veranstaltung selbst rund 33 Millionen Euro (SVZ berichtete). Die Größenordnung zeigt: Aus eigener Kraft wird Schwerin das bei seiner ohnehin zerrütteten Finanzlage nicht schaffen können.

Bereits zur Bundesgartenschau 2009 hatte die Stadt einen Teil des Geldes, das sie Jahr für Jahr vom Land bekommt, angespart. Dieses Modell könnte wieder angewandt werden. Etwa 1,5 Millionen Euro der so genannten FAG-Mittel könnten von 2018 bis 2021 jedes Jahr weggelegt werden. Von 2022 bis 2024 müssten es jährlich schon 3,5 Millionen sein. „Das Innenministerium würde dem zustimmen“, sagte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow. Auf Nachfrage von Stadtvertretern gestand die Oberbürgermeisterin allerdings ein, dass dieses Geld anderswo fehlen würde. „Wir müssten andere Vorhaben zurückstellen.“ Welche das sein könnten, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Und das Innenministerium ist offenbar gar nicht so begeistert, wie Gramkow andeutet. In einem Schreiben an die „Landeshauptstadt Schwerin“ heißt es: „Zur Erreichung des Ziels des jah-resbezogenen Ausgleichs des Finanzhaushaltes 2020 ergibt sich laut Haushaltssicherungskonzept ein zusätzlicher Konsolidierungsbedarf von 8,8 Millionen Euro. Tritt nun in 2018 bzw. in 2020 der Buga-Zuschuss hinzu, erhöht sich der zusätzliche Konsolidierungsbedarf auf 5 bzw. 10,3 Millionen Euro.“ Die zusätzlich erforderlichen Mittel seien nur durch geringere Ausgaben aufzufangen. Kommt hingegen mehr Geld in die Kasse als geplant, darf das nur für die Schuldentilgung oder für „unabweisbare Mehrauszahlungen“ eingesetzt werden. „Auszahlungen zu Gunsten der Buga sind keine unabweisbaren Mehrauszahlungen“, heißt es vom Innenministerium. Das weist außerdem darauf hin, dass die Stadt unter anderem in neue Schulen investieren will. Das wird bisher nicht in der Finanzplanung berücksichtigte Folgekosten nach sich ziehen. Auch die Kosten für die neuen Buga-Areale in Höhe von 200 000 Euro pro Jahr müssten in die Haushalte noch eingerechnet werden. Für das Innenministerium ergibt sich das Fazit: „Sollte sich die Stadtvertretung ungeachtet der aufgezeigten haushaltsrechtlichen Anforderungen zur Durchführung des Bürgerbegehrens entschließen, wird es als geboten erachtet, die Bürger über die mit einer Buga-Durchführung verbundenen Kosten rechtzeitig, umfassend und sachlich zu informieren.“

Dieser Bürgerentscheid soll nach dem Willen von Angelika Gramkow und Linksfraktion am 4. September, dem letzten Feriensonntag, zusammen mit der OB- und der Landtagswahl durchgeführt werden. Vorher soll es drei Informationsveranstaltungen für die Schweriner geben. Cornelia Nagel, Fraktionschefin der Bündnisgrünen, moniert die Eile. „Die Bürger müssen mehr Zeit haben, sich zu informieren. Vor dem Wahltag liegen aber sechs Wochen Ferienzeit.“

Ob und wann es einen Bürgerentscheid geben wird, entscheiden die Stadtvertreter am Montag, 11. Juli.