Privater Durchgang zwischen Grüner Straße und Schlachtermarkt wurde jahrelang öffentlich genutzt – das ist vorerst vorbei
„Seit Jahren nutze ich den Durchgang zwischen der Grünen Straße und dem Schlachtermarkt“, erzählt eine Leserin am Heißen Draht der SVZ. „Doch nun geht das nicht mehr, der Weg mit dem Rundbogen ist abgesperrt.“ Darüber wundere sie sich nicht, so die Leserin weiter, immerhin werde dort aktuell gebaut. „Doch jetzt hängt ein Zettel am Tor, dass der Durchgang zu einem Privatgrundstück gehört. Bedeutet das, dass der Weg nicht mehr zugänglich wird, obwohl er jahrelang öffentlich genutzt wurde?“
Das Verkehrsmanagement der Stadt bestätigt die Vermutung der SVZ-Leserin. „Der Durchgang zwischen der Grünen Straße und dem Schlachtermarkt war schon immer im Privatbesitz“, erklärt Carsten Bierstedt, Leiter der Fachgruppe Straßenbau und Verwaltung. „Er wurde lediglich jahrelang öffentlich genutzt.“ Die Eigentümer der Schlachterstraße 13, zu deren Grundstück der schmale Weg gehöre, dürften diesen selbstverständlich schließen.
Die SVZ-Leserin bedauert die Schließung. „Der Weg zu Fuß in die Stadt ist zwar weiterhin möglich, aber umständlicher.“ Es sei sehr bequem gewesen, den Durchgang nutzen zu können. „Viele Leute haben die Abkürzung genommen“, so die Anwohnerin aus der Schliemannstraße, die sich nicht daran erinnern kann, dass der Weg jemals geschlossen war. Seit 1946 wohne sie in Schwerin. Egal, ob in die Innenstadt oder zum Wochenmarkt auf dem Schlachtermarkt – der Durchgang sei stark frequentiert gewesen. Auch beim Ortstermin will ein Radfahrer sein Gefährt aus der Grünen Straße über den Weg schieben – und muss umkehren.
Doch für die Fußgänger und Anwohner gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer. „Die Landeshauptstadt hat ein Interesse an der ungehinderten Benutzbarkeit des Durchgangs für Fußgänger“, erklärt die Stadt auf Nachfrage. Die Verantwortlichen bitten die Eigentümer des Grundstücks Schlachterstraße 13, die weitere Nutzung des Durchgangs für Fußgänger zu gewähren. „Im Gegenzug verpflichtet sich die Landeshauptstadt, die Verkehrssicherungspflicht für den Bereich des Durchgangs zu übernehmen“, so die Stadt weiter. Die Vereinbarung sei jedoch noch nicht unterschrieben.
Die Eigentümer waren bisher für eine Stellungnahme nicht erreichbar.