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Schwerin Vorwurf: 60-facher Kindesmissbrauch

Von BERT | 24.11.2015, 21:00 Uhr

Anklage gegen 41-jährigen Schweriner. Ermittlungen wegen weiterer Straftaten

Es ist einer der schwersten Fälle von Kindesmissbrauch, die es je in der Landeshauptstadt gegeben hat: Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 41-jährigen Sozialarbeiter aus Schwerin wegen 60-fachen, teils schweren, teils versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern, davon in zehn Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, angeklagt. Der Beschuldigte sitzt seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Er wurde am 7. August festgenommen unter dem Verdacht, in 16 Fällen an vier Jungen Kindesmissbrauch verübt zu haben (SVZ berichtete). Im Zuge der Ermittlungen kamen jedoch weitere Fakten ans Licht:

Insgesamt soll der 41-Jährige strafbare Handlungen an 13 Kindern begangen haben. „Wir ermitteln darüber hinaus gegen ihn aber noch wegen weiterer Tatvorwürfe“, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek. So bestehe der Verdacht, dass es durch ihn mindestens noch bei einem weiteren Kind schweren sexuellen Missbrauch gegeben habe. Außerdem gäbe es Hinweise, dass der Tatverdächtige am Computer zwei Kindern Videos vorgeführt haben soll, in denen Minderjährige bei sexuellen Handlungen gezeigt wurden.

Die Anklage wurde bei der Jugendkammer des Landgerichts Schwerin gestellt. Darin wird dem 41-jährigen Schweriner vorgeworfen, im Zeitraum von 2009 bis August 2015 seine Tätigkeit in dem gemeinnützigen Verein Power for Kids als Leiter einer Tanzgruppe dahingehend ausgenutzt zu haben, dass er an Jungen im Alter von 7 bis 13 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen habe, so Oberstaatsanwalt Urbanek.

Wann die Verhandlung gegen den 41-jährigen Schweriner eröffnet wird, steht derzeit aber noch nicht fest. Zu rechnen ist damit allerdings schon in den nächsten Wochen, denn das Landgericht Schwerin bemüht sich, die Hauptverhandlung in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der Verhaftung zu eröffnen.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafen von 2 bis 15 Jahren geahndet. Die Staatsanwaltschaft Schwerin weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zum Richterspruch die Unschuldsvermutung gilt. „Der 41-jährige Beschuldigte ist in der Vergangenheit polizeilich nicht in Erscheinung getreten“, betont Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek.