Das Innenministerium hat unter Verweis auf die Kommunalverfassung der Wahl von Karin Müller zur zweiten Beigeordneten des Oberbürgermeisters widersprochen.
Das Innenministerium hat unter Verweis auf die Kommunalverfassung der Wahl von Karin Müller zur zweiten Beigeordneten des Oberbürgermeisters widersprochen.