Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshof dürfen Mitglieder von Fitnessstudios ihre Beiträge für den Zeitraum, in dem die Studios geschlossen waren, zurückverlangen. Die Betreiber sind fassungslos.
Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshof dürfen Mitglieder von Fitnessstudios ihre Beiträge für den Zeitraum, in dem die Studios geschlossen waren, zurückverlangen. Die Betreiber sind fassungslos.