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Schweriner zieht es ins Grüne Jetzt gehts los in den Kleingärten

Von BERT | 04.05.2017, 16:00 Uhr

Im Frühling zieht es tausende Schweriner in die Gartenanlagen – heute: Wie kann ich eine Parzelle bekommen?

Frühlingszeit ist Gartenzeit. Mit den steigenden Temperaturen zieht es tausende Schweriner auf die Scholle. Doch was gibt es zu beachten, um erfolgreich zu gärtnern?

In Schwerin gibt es seit dem 6. April 1907 ein organisiertes Kleingartenwesen. Derzeit sind 103 Vereine mit insgesamt 8273 Mitgliedern unter dem Dach des Kreisverbandes vereint. Er unterstützt seine Kleingärtner mit Rat und Tat, kümmert sich um organisatorische Belange und greift interessierten Schwerinern auf dem Weg zu einem Kleingarten unter die Arme.

„Wenn jemand einen Garten in Schwerin sucht, findet er ganz sicher Angebote im Anzeigenteil der SVZ“, sagt Wolfram Görs, der Vorsitzende des Kreisverbandes. Oft gäbe es auch im Eingangsbereich der Kleingartenanlagen entsprechende Aushänge. „Und natürlich können Interessenten auch zu uns in die Geschäftsstelle in der Robert-Beltz-Straße 2 kommen. Sie ist dienstags von 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr geöffnet“, berichtet Görs. Dort könnten sich auch Neulinge ebenso wie alte Hasen Rat und Unterstützung holen, etwa in Rechtsfragen. Für gärtnerische Tipps stehen zudem die Fachberater in den Vereinen zur Verfügung. Sie würden Anfängern beim Start ins Hobbygärtnerleben auch sicher helfen – so wie meist auch die Nachbarn und Vorstände.

Zu beachten gibt es für junge Kleingärtner nicht viel, versichert Görs. Wichtig sei das Bundeskleingartengesetz, das die so genannte Drittelung vorschreibt, damit die Gemeinnützigkeit der Vereine gewährleistet ist. Also: Mindestens ein Drittel des Gartens wird für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt, eines für Rasen und maximal ein Drittel darf bebaut werden. Damit würden auch Familien gut klarkommen, die den Kleingarten vor allem zur Erholung nutzen wollten. „Das bietet auch genug Spielflächen für Kinder, denn Kinder sind ausdrücklich erwünscht in unseren Anlagen“, betont Görs.

Wichtig sei zudem, dass Hunde und Katzen an der Leine zu führen sind. „Kleintiere wie Kaninchen oder Tauben dürfen nur in einer einzigen Anlage, nämlich der GMZ Mueß, gehalten werden“, beschreibt der Kreisverbandschef. „Wir hatten bei einer Begehung auch schon mal ein Schwein in einer Gartenlaube entdeckt. Das ist nicht nur verboten, sondern auch Tierquälerei. Doch glücklicherweise ist so etwas die absolute Ausnahme“, sagt Görs.

Kleingartenanlagen sollen der Erholung dienen. Deshalb ist die Pacht auch sehr günstig. In Schwerin beträgt sie zwölf Cent pro Quadratmeter. Das sind für einen durchschnittlichen Garten von 400 Quadratmetern Größe nicht einmal 50 Euro pro Jahr. Hinzu kommen allerdings noch 26 Euro Jahresgebühr für den Verband und 50 bis 70 Euro Mitgliedsbeitrag im Verein. Zu zahlen sind außerdem Gebühren für Wasser und Strom, die in jedem garten an separaten Zählern abgelesen werden.