Gegenwind in Wessin : Immer mehr Anträge für Windräder
StALU kündigt Umweltverträglichkeitsprüfung für Windpark Wessin an / 70 Anträge für Aufstellung von Windrädern liegen derzeit Amt vor
Gute Nachrichten für die Anwohner des geplanten Windparks bei Wessin: „Im laufenden Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen in Wessin wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt“, erklärte Regina Rinas, Leiterin des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) als Antwort auf eine Anfrage der SVZ.
Am Freitag hatten etwa 140 Menschen auf einer Kundgebung gegen die geplante Aufstellung von 16 Windrädern auf dem Acker neben dem Umspannwerk Wessin demonstriert. Sie wollen die Demonstrationen von nun an jeden Freitag wiederholen. Den Antrag für den Windpark hat Investor Kloss Energy gestellt. Erst ab 19 Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Das Gebiet ist als Windeignungsgebiet 42/18 im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung Energie des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Westmecklenburg aufgeführt. Noch gibt es keinen endgültigen Beschluss über die Eignungsgebiete, aktuell können Betroffene und Institutionen bis zum 10. Mai noch ihre Einwände dagegen vorbringen.
Die Anwohner des Wessiner Windparks, die auch in den Gemeinden Barnin, Zapel und Friedrichsruhe wohnen, brachte auf die Straße, dass ihnen die Abwägung ihrer Einwände durch den Planungsverband nichts mehr nützen wird. Solange es keinen Beschluss des RPV gibt, gilt das normale Baurecht. Weil die Fläche 42/18 jedoch im Entwurf als Eignungsgebiet ausgewiesen ist, haben die Investoren leichtes Spiel: Niemand kann eigentlich gegen die Aufstellung der 16 Windräder Argumente vorbringen, die zählen. Die vier betroffenen Gemeinden Barnin, Zapel, Crivitz – Wessin ist ein Ortsteil der Kleinstadt – haben zwar ihr gemeindliches Einvernehmen für den Windpark versagt. Doch das ist bedeutungslos, wenn sie den Investoren nicht Verstöße gegen das geltende Baurecht vorwerfen können. Doch jetzt: „Der Antragsteller hat seinen Antrag verändert und selbst die Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt“, so Rinas. Ob die Antragsänderung mit einer Vergrößerung der beantragten Zahl der Windräder zusammenhänge und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig werde, konnte sie gestern nicht sagen.
Anträge wie der von Kloss Energy werden vom Stalu bearbeitet. Derzeit liegen dort 70 Anträge für Windkraftanlagen in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg vor – innerhalb und außerhalb von im RPV-Entwurf ausgewiesenen Windeignungsgebieten. „Die Zahl der Anträge ist in der letzten Zeit rasant gestiegen“, sagte Regina Rinas. „Die Anträge wurden von 30 verschiedenen Antragstellern eingereicht.“ Bei den Antragstellern handele es sich sowohl um Investoren als auch um Projektentwickler. Das sei für die Beurteilung des Antrages nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ohne Relevanz. Generell wird das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in allen Genehmigungsverfahren beteiligt und unabhängig vom Stand der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms und den Beschlüssen des Planungsverbandes um Stellungnahme gebeten.
„Für Wessin wird nun der Antragsteller eine Umweltuntersuchung bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag geben. Wir prüfen dann die Plausibilität“, erläuterte Rinas. Das Ganze werde einige Zeit dauern.
Ob die Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Windpark Wessin zeitgleich mit einem irgendwann zu erwartenden Beschluss des Planungsverbandes über die Windeignungsgebiete in Westmecklenburg vorliegen, könne sie nicht voraussagen.

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