Gleichstellungsbeauftragte wollen Bikini-Plakat der AfD verbieten lassen
„,Burkas?’ Wir steh’n auf Bikinis“, postuliert die AfD auf einem Wahlplakat, das in Rostock unter anderem vis-à-vis zum Rathaus hängt. Im Vordergrund: die halbnackten Rückseiten zweier junger Frauen. „Sexistisch und fremdenfeindlich“, findet das Rostocks Gleichstellungsbeauftragte Brigitte Thielk. Sie sei darauf auch von etlichen angesprochen worden. Thielk hat sich mit ihren Kolleginnen aus MV zusammengeschlossen und Bundeswahlleiter Dieter Sarreither und die Wahlkreisleiterin für MV Doris Petersen-Goes gestern aufgefordert, das Plakat entfernen zu lassen.
„Dieses Plakat ist nicht nur sexistisch, sondern zeugt auch von erheblicher Respektlosigkeit gegenüber der muslimischen Kultur“, schreibt Thielk für die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten MV. Das Plakat widerspreche dem Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Menschenrechten, Artikel 1 des Grundgesetzes, zu dem auch das Recht auf Religionsfreiheit gehöre.
Petersen-Goes antwortete umgehend, erklärte sich für die rechtliche Prüfung aber als nicht zuständig und verwies auf das Bundeswahlgesetz und die Gemeinde. Das erklärt in Paragraf 15, dass die Gemeinde Wahlwerbung versagen kann, „wenn der Inhalt der Plakate gegen Strafgesetze verstößt (zum Beispiel beleidigende Äußerungen, Verleumdung oder Volksverhetzung) oder verfassungsfeindliche Äußerungen, Abbildungen oder Symbole enthält. „Die Antwort der Landeswahlleiterin befriedigt uns nicht“, sagt Thielk, ebensowenig die des Rostocker Stadtamtes, das einschätzt, dass eine Norm „hinsichtlich der Prüfung und Wertung der Inhalte von Wahlplakaten“ im Bundeswahlgesetz nicht zu finden und keine mögliche Straftat zu erkennen sei.
Brigitte Thielk hat den Landesfrauenrat eingeschaltet und hofft auf den Bundeswahlleiter. Mit ihren Kolleginnen aus dem Land will sie dafür kämpfen, dass solche diskriminierende Wahlwerbung untersagt wird – auch über die anstehende Bundestagswahl hinaus.