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Rostock Prostitution: Stadt ist ahnungslos

Von NICP | 12.04.2017, 05:00 Uhr

Rostock muss ab Juli Beratungen anbieten und Professionellen eine Erlaubnis ausstellen. Zuständigkeit derzeit noch unklar #wirkoennenrichtig

Ab 1. Juli greifen neue beziehungsweise veränderte Gesetze zur Prostitution – das Prostituiertenschutzgesetz und das erneuerte Prostitutionsgesetz. Rostock wird eine ordnungsrechtliche und eine gesundheitliche Beratung anbieten müssen, hat Dr. Markus Schwarz bereits Ende Februar im Sozialausschuss erklärt. Unklar: Welches Amt (zum Beispiel Gewerbe, Gesundheit) welche Beratungen machen soll und ob dafür Stellen geschaffen werden. Bis heute tritt die Stadtverwaltung dahingehend aber anscheinend auf der Stelle. Deren Begründung: Die Landesministerien sind sich noch nicht einig. „Festlegungen können erst nach Vorliegen eines Prostitutionsschutz-Ausführungsgesetzes des Landes getroffen werden“, gibt Stadtsprecherin Kerstin Kanaa nach einer Abstimmung mit den Senatsbereichen von Steffen Bockhahn (Linke, Soziales) und Chris Müller (SPD, Ordnung) raus.

Ab Juli ist Prostitution – anders als bisher – anmeldepflichtig. Bei der Anmeldung muss die Stadt ein Informations- und Aufklärungsgespräch führen und nach einer Gesundheitsberatung den Prostituierten eine Art Ausweis ausstellen. „Es ist die einzige Berufsgruppe, die eine Zwangsberatung über sich ergehen lassen muss“, gab Schwarz zu bedenken. Auf die Frage, welche Behörde dafür zuständig wird, gibt es keine klare Antwort von der Verwaltung. Offenbar ist aber zumindest die Zuständigkeit für einen Teil der Beratung geklärt: „Seitens des Gesundheitsamtes werden die Strukturen für medizinische Beratung und gegebenenfalls medizinische Untersuchungen vorzuhalten sein“, so gibt Kerstin Kanaa weiter. Schwarz sagte im Ausschuss außerdem, dass ein Sozialberater eingesetzt werden müsste. Ihm zufolge habe die Stadt einen Zehn-Punkte-Plan nach Schwerin geschickt. Dazu, was der beinhaltet, äußert sich die Verwaltung nicht.

Den gesamten Beratungsaufwand abzuschätzen, dürfte für die Verwaltung auch deswegen schwierig sein, weil unklar zu sein scheint, wie viele Prostituierte in der Hansestadt tätig sind: „Statistiken über die tatsächliche Anzahl der tätigen Prostituierten liegen nicht vor“, so Kanaa. Angaben gibt es auch nicht zu Bordellen, Modellwohnungen, Straßenstrich oder Kundenzahl. Die letzte Statistik der Stadt zur legalen Sexarbeit in Rostock von 2014 ging von 200 bis 300 Prostituierten aus. Laut aktueller Statistik des Landes gibt es 57 Modellwohnungen in Rostock und im ganzen Land 17 bordellähnliche Betriebe. Seit Ende 2014 fördert Rostock eine Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit, die beim Verein Frauen helfen Frauen angesiedelt ist. Für Zwangsprostituierte fördert das Land die Beratungsstelle Zora, die 2009 gegründet wurde.