Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen einen 37-Jährigen vor. Nachdem er die Geldstrafen nebst Verfahrenskosten in Höhe von etwa 1600 Euro zahlte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Am vergangenen Sonntag, 17. September, kontrollierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Rostock einen 37-jährigen Mann und stellten fest, dass dieser gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht wurde.
„Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Mann einen Haftbefehl erlassen, weil er eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro nicht gezahlt hatte“, so Frank Schmoll, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Rostock. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Berlin Tiergarten mit Strafbefehl wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Außerdem erließ die Staatsanwaltschaft Deggendorf gegen ihn einen Haftbefehl. „Er ignorierte einen Beschluss des Amtsgerichts Viechtach, welches ihm eine Geldbuße für eine begangene Ordnungswidrigkeit in Höhe von 80 Euro auferlegte“, so Schmoll. Nachdem er die Geldstrafen nebst Verfahrenskosten in Höhe von etwa 1600 Euro gezahlt hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.