Die Sülsdorfer Hof Gesellschaft beabsichtigt die Neugenehmigung einer Anlage zum Halten von Mastschweinen in Sülsdorf.
In Sülsdorf möchte die Sülsdorfer Hof Gesellschaft die Neugenehmigung einer Anlage zum Halten von Mastschweinen erlangen. Dafür wurde laut des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.
Die Vorprüfung wurde durchgeführt
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf Geruchs- und Ammoniakemissionen und Stickstoffdeposition.