
Wirtschaftsminister Gerber antwortet auf Kleine Anfrage der Bündnisgrünen / Gemeindevertreter beraten im Juni über Flächennutzungsplan
Noch immer lagern in der Kiesgrube Luggendorf in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) rund 11 000 Kubikmeter illegale Abfälle. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung hervor. Demnach wurden bisher lediglich 200 Kubikmeter Asbest und 190 Kubikmeter Baumischabfälle durch den derzeitigen Betreiber PS Kieswerke GmbH entsorgt. Erkundigt hatte sich danach die bündnisgrüne Landtagsfraktion. Dies und die Pläne hier, eine Bauschuttdeponie zu errichten, sorgen weiter für Gesprächsstoff.
Das Verfahren befindet sich in der Bearbeitung. „Dem Landesamt für Umwelt als der zuständigen Behörde liegt für das Vorhaben noch kein Antrag auf Planfeststellung vor“, informiert Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) im Antwortschreiben an die Grünen. Damit sei weiterhin offen, ob sich der Standort überhaupt für eine Bauschuttdeponie eignet und zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung stehe aus, so der Minister. Weiter informierte er, dass darüber hinaus verbrachter Bauschutt, Boden und Holz verbleiben können, da das zuständige Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe keine Gefährdung erwarte.
Benjamin Raschke hatte sich Ende März an die Landesregierung gewandt, um nähere Informationen zum Sachstand und der zu erwartenden Immissionsbelastung zu erhalten. Bei den Anfragen zu Naturschutz sowie des Schutzes der Anwohner bei zusätzlichen Immissionen verweist Minister Gerber auf das abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei da zwingend vorgeschrieben. Eine Zulassung erfolge nur dann, wenn dem Vorhaben keine Vorgaben des europäischen sowie des nationalen Rechts entgegenstünden.
Ähnlich sei es bei den Mindestabständen der Deponie zur Wohnbebauung. Das Baurecht legt keine Vorgaben fest. Ob eine Deponie zulassungsfähig ist und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt, werde ebenfalls im abfallwirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren geprüft.
Tim Stähle, Rechtsanwalt für Umweltrecht, verweist auf Nachfrage des „Prignitzers“ darauf, dass es sich dabei um ein Fachplanungsverfahren handelt, in das spezifische Regelungen eingebettet sind. „Dabei wird alles geprüft, so auch Belange des Naturschutzes und des Wasserrechts“, erklärt Tim Stähle, der vor Ort die Bürgerinitiative „Schutz statt Schutt – Keine Deponie in Luggendorf“ vertritt und berät. Auch er verweist noch einmal darauf, dass nach seiner Kenntnis noch kein Antrag gestellt worden sei.
Wenn die Unterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausgelegt werden, hat jeder Bürger das Recht, seine Einwende schriftlich einzureichen. Wenn diese im Planfeststellungsbeschluss nicht berücksichtigt wurden, besteht für Bürger, Naturschutzverbände und die Gemeinde die Möglichkeit der Klage. „Doch das ist gegenwärtig kein Thema“, meint der Fachanwalt. Zunächst müsse der Investor einen Antrag stellen.
In Brandenburg gebe es mehrere Kiesgruben mit illegalen Bauschuttabfällen, bei denen eine Umwandlung zur Bauschuttdeponie geplant sei. Darauf verweist für die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die bergbaupolitische Sprecherin Heide Schinowsky: „Vor dem Hintergrund, dass bundesweit 95 Prozent des Bauschutts recycelt oder anderweitig verwertet wird, stellt sich jedoch die Frage, ob tatsächlich in diesem Umfang der Bedarf für neue Bauschuttdeponien in Brandenburg besteht“, sagt sie. Zu bevorzugen wäre aus ihrer Sicht, dass stärker auf Verwertung bzw. Recycling gedrängt wird.
In der betroffenen Gemeinde Groß Pankow liegt laut Aussage von Bürgermeister Marco Radloff ein Antrag des potenziellen Betreibers, der Deponie Luggendorf GmbH, zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor.
Wie eine Stellungnahme der Gemeinde aussehen könnte, sagt der Bürgermeister nicht. „Ich will der Gemeindevertretersitzung am 29. Juni nicht vorgreifen. Bis dahin wird sich die Verwaltung mit einigen Fragen an das Landesumweltamt wenden. Unter anderem wollen wir die Frage der überörtlichen Bedeutung klären.“
Wer sich vor Ort umsieht, der kommt ungehindert auf das Gelände der Kiesgrube. Die Schranke ist geöffnet, so dass das Schild „Betreten verboten! - Eltern haften für ihre Kinder“ nicht wirklich wahrgenommen wird.