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Kita-Beiträge Kompromiss mit Landkreis ist nah

Von HATA | 17.05.2017, 05:00 Uhr

Bürgermeister legen der Kreisverwaltung eine Mustersatzung vor, die eine Anhebung der Bemessungsgrenze vorsieht

Der Disput zwischen Landkreis und Kommunen über die Kita-Beiträge der Eltern könnte beigelegt werden. In dieser Woche werden die Bürgermeister der Kreisverwaltung eine Mustersatzung vorlegen, über die sie sich austauschen wollen. Das kündigte Oliver Hermann als Vorsitzender der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) an.

Im Kern geht es um eine Veränderung der Bemessungsgrenze beim Einkommen der Eltern, ab der sie Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssen. Aktuell liegt die Grenze bei 700 Euro. Sie ist zu niedrig. In diesem Punkt stimmen Kreis und Kommunen überein.

Der Kreis schlug im vergangenen Jahr vor, die Grenze auf 1800 Euro anzuheben. Entlastet würden dadurch Eltern, weil weniger von ihnen Beiträge zahlen müssten. Kommunen hingegen müssten mehr Geld aufbringen. Der Landkreis verweist auf das brandenburgische Kita-Gesetz. Laut diesem müssen Elternbeiträge sozialverträglich gestaltet sein. Das Gesetz legt auch fest, was als Elterneinkommen zu zählen ist. Neben dem reinen Gehalt seien das zum Beispiel auch Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen – also sämtliche Einnahmen der Familie. Nach einer komplizierten Formel wird errechnet, ab welcher Grenze Eltern zahlen müssen. Der Kreis sieht diese bei den genannten 1800 Euro.

„Wir hatten in der Tat sehr unterschiedliche Auffassungen dazu“, sagt Oliver Hermann. Inzwischen habe es mehrere Treffen mit der zuständigen Fachabteilung beim Landkreis gegeben, hätten die Kommunen sich sehr intensiv mit der Thematik befasst. Beide Seiten hätten sich angenähert. Landrat Torsten Uhe war den Kommunen zeitlich entgegen gekommen, die geplanten Beschlüsse im zuständigen Jugendhilfeausschuss wurden zeitlich deutlich nach hinten verlagert. „Wir führen einen besseren Dialog miteinander, als noch im Vorjahr“, bestätigt Hermann.

Die KAG habe nun selbst eine Mustersatzung erarbeitet. Sie sehe eine höhere Einkommensgrenze vor, „aber wir vertreten eine andere Auffassung, was alles zum Einkommen gezählt wird und was nicht“, so Hermann. Darüber wolle man erneut mit dem Kreis in dieser Woche sprechen. Ziel sei ein Kompromiss, um mit dem Landkreis ein Einvernehmen zu den Satzungen zu erzielen. Für die Satzung selbst ist der jeweilige Kita-Träger zuständig. Die Träger können der Mustersatzung folgen, müssen es aber nicht, solange ihre Satzung sozialverträgliche Beiträge vorsieht. Wenn Eltern daran Zweifel haben, können sie gegen eine Satzung klagen. Laut Landkreis gibt es mehrere rechtskräftige Urteile zu solchen Fällen in Brandenburg. Genau das möchten die Kommunen ausschließen: „Wir wollen nicht mit jeder Satzung vor Gericht stehen.“ Hermann sei zuversichtlich, dass mit dem Kreis eine Einigung über die Mustersatzung gefunden wird und diese dann auch den gesetzlichen Ansprüchen genüge.