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Autobahnbau in der Prignitz Kampf um A 14 auch in Brüssel

Von ROUF | 26.10.2016, 21:00 Uhr

Bauarbeiten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schreiten voran – BUND Brandenburg beschwert sich bei der EU

Mecklenburg-Vorpommern baut, Sachsen-Anhalt schafft Baurecht und aus Brandenburg kommen Beschwerden gegen die Aufnahme des Teilstücks von Karstädt bis Dahlenwarsleben im Landkreis Börde in den Bundesverkehrswegeplan. In diesem Spannungsfeld bewegt sich derzeit die Autobahn A 14. Die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan hatte im Sommer Hoffnungen genährt, das seit fast 20 Jahren verfolgte Projekt könnte in einem überschaubaren Zeitraum fertiggestellt werden.

Doch dann legte im August der BUND-Bundesverband Beschwerde bei der EU gegen den gesamten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ein. Im Oktober folgte der Brandenburger Landesverband, der ein Anwaltsbüro beauftragte, Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die A 14 einzureichen. Damit soll ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen Verstößen gegen die EU-Regeln der strategischen Umweltplanung initiiert werden.

Die sechswöchige Auslegung der Unterlagen wird als zu kurz angesehen. „Es sind Tausende Einwände gegen den Abschnitt der A 14 eingegangen. Diese konnten nicht in den zwei Monaten bis zum Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf für den Bundesverkehrswegeplan bearbeitet und sachgerecht abgewogen werden“, erläuterte Axel Heinzel-Berndt, Naturschutzreferent beim Landesverband. Zudem habe der BUND nur zwei Werktage für eine Stellungnahme zur Verfügung gehabt.

Inhaltlich sieht der Landesverband Fehler und Versäumnisse der Planungen hinsichtlich der Beeinträchtigung von Natura 2000 und Vogelschutzgebieten. Die Abwägung von Alternativen, wie dem Ausbau der B 189, sei unzureichend.

Die Beschwerde richtet sich gegen das Bundesverkehrsministerium. Wann sich die EU-Kommission an die Bundesregierung wendet, konnte Axel Heinzel-Berndt nicht sagen. Wird der Bundesverkehrswegeplan wie vorgesehen im Januar 2017 verabschiedet, würde sich ein Vertragsverletzungsverfahren auch gegen den Bundestag richten. In den rund 155 Kilometer langen Autobahnneubau investiert der Bund 1,4 Milliarden Euro.

Brandenburgs Infrastrukturministerium sieht durch die Beschwerde bei der EU seine Planungen nicht betroffen. Das Planfeststellungsverfahren seitens der brandenburgischen Landesbehörden für den märkischen Abschnitt der A 14 gehe weiter, sagte ein Ministeriumssprecher.

Während Brandenburg weiter an Trassenführung, Planungen und entsprechenden Baurechtsbeschlüssen arbeitet, ist Sachsen-Anhalt schon einen Schritt weiter. Für den acht Kilometer langen Abschnitt von Colbitz bis zur Anschlussstelle Tangerhütte an der L 29 wurden Voraussetzungen für einen Baubeginn 2017 geschaffen. Durch eine Änderung zum Planfeststellungsbeschluss kann der vorhergehende Abschnitt nach Ministeriumsangaben weitergeführt werden. Zugleich wird ein stärkerer Anreiz zur Nutzung der bestehenden Ortsumfahrung Colbitz geschaffen. Der Beschluss wurde nicht beklagt und ist bestandskräftig.

Das Bundesministerium für Verkehr hat für diesen Abschnitt die Baufreigabe erteilt, so dass bereits die vorbereitenden Arbeiten laufen. Im nächsten Sommer soll mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden.

Gegen den sich anschließende Abschnitt ab Tangerhütte sind noch zwei Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das Gericht hat den Verhandlungstermin für den 14. Dezember angesetzt. Für den Abschnitt im Grenzbereich Sachsen-Anhalt/Brandenburg Anschlussstelle Seehausen-Nord/L 2 bis zur Landesgrenze läuft das Planfeststellungsverfahren. Es wird gegenwärtig die Einhaltung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots geprüft. Für dieses Gutachten ist eine ergänzende Auslegung im Planfeststellungsverfahren erforderlich. Ziel ist, das Verfahren Mitte 2017 abzuschließen.

In Mecklenburg-Vorpommern nimmt die 507 Meter lange Brücke über die Elde im Abschnitt von Grabow bis Groß Warnow zusehends Gestalt an. Die Stahlbauarbeiten werden nach Aussage des Straßenbauamtes dem Herbst über andauern.