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Landwirt siegt Die Gemeinde verliert

Von hata | 06.10.2016, 13:43 Uhr

Im fast zwei Jahrzehnte währenden Streit um Radweg in Groß Breese gewinnt Landwirt Karl-Heinz Kuhblank

Schwere Schlappe für die Gemeinde Breese: Ein 75 Meter langes Stück Radweg in Groß Breese, das vor 18 Jahren auf dem Grundstück von Landwirt Hans-Werner Kuhblank gebaut wurde, muss die Gemeinde wieder abreißen und renaturieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gestern.

Damit erringt Landwirt Hans-Werner Kuhblank einen wichtigen Sieg in der Provinzposse, die seit Jahren nicht beigelegt werden konnte. Allerdings ist das zweitinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig, weil die Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zuließen.

Kuhblank und sein Anwalt hörten es nicht mehr – beide hatten ebenso wie die Vertreter des Amtes Bad Wilsnack/Weisen schon lange den Heimweg angetreten, als die Richter ihr Urteil verkündeten. Wie der Vorsitzende Richter Christoph Heydermann in seiner Urteilsbegründung sagte, muss die Gemeinde den Radweg nicht nur abreißen, sondern auch mit Muttererde auffüllen und eine Dauermischweide ansäen. Dazu sei sie aufgrund des Folgenbeseitigungsanspruches verpflichtet.

Danach können Bürger bei rechtswidrigem Verhalten des Staates, das weiterhin andauert, unter bestimmten Bedingungen eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Genau dies wollte Kuhblank erreichen, um Mutterkühe auf der Fläche zu halten.
Der Streit um den parallel zur L 11 verlaufenden Radweg dauert, seit er 1998 mit Fördermitteln gebaut worden ist. Am Ortsausgang Richtung Wittenberge wurde der Weg auf die nördliche Straßenseite geführt, damit Kinder aus Groß Breese einfach in den Weisener Weg abbiegen und zur Waldschule fahren können. Dabei führte er eben jene 75 Meter über ein Grundstück Kuhblanks.
Ursprünglich sollte der Landwirt im Tausch ein anderes Flurstück erhalten, das aber, wie er sagte, zwischenzeitlich an die damalige stellvertretende Amtsdirektorin verkauft worden war. Festgestellt wurde dies erst, als Kuhblank auf den Grundstückstausch drängte. Obwohl der Vertrag damit gescheitert war, versuchte die Gemeinde seitdem, den letztlich rechtswidrig entstandenen Radweg durch das Ziehen verschiedenster Verwaltungsregister zu erhalten.

Eine Widmung als Straße hob das OVG im Jahr 2008 auf. Später erließ die Gemeinde Veränderungssperren, die nach Meinung des Gerichts aber nicht wirksam veröffentlicht worden und deshalb unwirksam waren. Zuletzt war von der Gemeinde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden, um den Landwirt anschließend enteignen zu können (wir berichteten).
Dass es Kuhblank weniger ums Geld als um das Land geht, wurde deutlich, als das Gericht gestern eine gütliche Einigung erörterte. Einen Betrag von rund 3500 Euro für die gesamte Fläche von 325 Quadratmetern hielt er für nicht hinreichend – unter anderem auch deshalb, weil dafür angesichts der gegenwärtigen Preise kein adäquates Land erworben werden könne.
Letztlich verwiesen die OVG-Richter auch darauf, dass der Anspruch auf Wiederherstellung der Weide nicht verjährt sei. Grundsätzlich hielt das Gericht eine dreijährige Verjährungsfrist für anwendbar. Diese habe aber erst zu laufen begonnen, als die Straßenwidmung rechtskräftig aufgehoben worden sei. Danach hatte Kuhblanks Anwalt Bernd Hülsken rechtzeitig Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, die allerdings abgewiesen wurde. Erst in der zweiten Instanz hatte er Erfolg.

Kein Argument gegen den Abriss des Radweges sei das eingeleitete B-Plan-Verfahren, sagte Richter Heydermann in seiner Urteilsbegründung. Dass es hier gegen Treu und Glauben verstoße, etwas abzureißen, das gleich wieder aufgebaut werden würde, sah das Gericht im konkreten Fall nicht; ob der B-Plan letztlich halte und das Enteignungsverfahren erfolgreich sei, sei keinesfalls gewiss und auch nicht unmittelbar bevorstehend.

Weil die Verjährungsfragen noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sind, ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, die die Gemeinde einlegen könnte.