Ein Teil der Schilder Straße soll zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt werden. Anwohnerin sammelte dafür Unterschriften
Noch sind in der Schilder Straße mit den Hausnummern 2a, 3 bis 3c, 4a und 7c 50 Kilometer pro Stunde erlaubt. Das soll sich aber bald ändern, wünschen sich die Anwohner um Claudia Wille. „Die Leute fahren 50 und vielleicht auch mehr und dann kommt diese enge, spitze Kurve. Wenn da noch ein Auto entgegen kommt, wird es gefährlich. Da gab es schon so manch brenzlige Situation. Gerade Auswärtige, zum Beispiel Zulieferer, unterschätzen die gefährliche Kurve und die Geschwindigkeit“, berichtet die 38-Jährige.
Sie initiierte eine Unterschriftenaktion unter den Nachbarn. Ziel: Die Schilder Straße soll in dem Bereich zur Spielstraße werden. Alle zwölf unterschrieben, dass die Sackgasse eine verkehrsberuhigte Straße werden soll. Damit wäre künftig nur noch Schrittgeschwindigkeit gestattet. „Das hat mich natürlich sehr gefreut“, so Claudia Wille, die ihr Engagement eigentlich gar nicht an die große Glocke hängen möchte und auch auf ein Foto für die Zeitung verzichtet.
Als Mutter zweier Töchter (neun und drei Jahre alt) sorgt sie sich auch um die Sicherheit der Radfahrer und Passanten. „Es gibt bei uns keinen Fußgängerweg. Die Straße ist schmal. Im Ernstfall gibt es kaum Platz zum Ausweichen.“ Seit einigen Jahren ist die Schilder Straße im Bereich der kleinen, sieben Häuser umfassenden Siedlung, asphaltiert. Vorher verlief dort eine unbefestigte Straße. „Schon damals war es ein verkehrsberuhigter Bereich“, weiß Claudia Wille, die seit zehn Jahren dort wohnt.
Unterstützung bei ihrem Anliegen erhält sie von den Weisener Gemeindevertretern. Sie stimmten bei ihrer Sitzung am Mittwochabend dafür, dass die Schilder Straße in dem Hausnummernbereich eine Spielstraße wird. „Ich bin etwas befangen, weil ich selbst dort wohne. Aber ich kann sagen, dass es dort schon einige Male fast einen Unfall gegeben hätte. Ich denke, es ist der richtige Schritt“, so Thomas Maetze (CDU).
Allerdings hat die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises als zuständige Instanz das letzte Wort. Noch liegt dort kein entsprechender Antrag vor. Eine Prognose, wie gut die Chancen für einen solchen stünden, will Anja Autzen, Sachbereichsleiterin Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle beim Kreis, nicht abgeben. „Das Verkehrsrecht fußt in seinem Inhalt zumeist auf Ermessensentscheidungen auf Basis umfangreicher Einzelfallprüfungen.“ Beteiligt daran wird neben der Polizei oder der kreislichen Unfallkommission auch der Straßenbaulastträger.
Laut Anja Autzen ist die Sackgasse kein Unfallschwerpunkt. „Grundsätzlich dient ein verkehrsberuhigter Bereich der Aufenthaltsfunktion bei einem generell geringen Verkehrsaufkommen. Die Anordnung ausschließlich im Sinne einer Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht zulässig.“ In einer Spielstraße müssen Fahrzeuge die Schrittgeschwindigkeit einhalten, wobei Fußgänger ein Vorrecht haben und nicht behindert werden dürfen.