Ordnungsamt sieht keinen Verstoß gegen Rechtsvorschriften / Pächter will mehr Ordnung und Sauberkeit
Müll und Schmutz nicht nur in den Containern, sondern oft auch daneben, einfach hingeworfen. Und dann sogar noch Einbruchsversuche. Der Bäder GmbH als Pächter der Gaststätte „Zum Fährmann“ und des dazugehörigen Funktionsgebäudes hat es gereicht. Sie hat eine Kamera oberhalb der Container und der Hintertür installiert. Ein gelbes Schild weist darauf hin, dass der Bereich jetzt videoüberwacht wird.
Die Aktion stößt nicht auf ungeteilte Freude. Denn Leute befürchten, dass sie ins Visier der Kamera geraten, aufgezeichnet werden, „wenn ich beispielsweise als Radfahrer auf dem Deich unterwegs bin, obwohl ich gar nichts mit dem ,Fährmann’ zu tun habe. Ich will aber nicht irgendwo auf einen Film gebannt werden“, machte ein Wittenberger in der „Prignitzer“-Redaktion seinem Unmut über die Videoüberwachung Luft. Seinen Namen möchte er öffentlich nicht genannt haben, dieser liegt aber der Redaktion vor.
Mülltourismus Riegel vorschieben
Der Pächter hingegen argumentiert mit seinem, wie er sagt, berechtigtem Interesse, auf Verstöße mit geeigneten Mitteln zu reagieren. „Wir haben es mittlerweile am ,Fährmann’ mit wahrem Mülltourismus zu tun“, sagt Lutz Lange für die Bäder GmbH. Die Gesellschaft wolle mit der Videokamera Ordnungswidrigkeiten auf die Spur kommen oder noch besser, sie verhindern. Es handele sich schließlich nicht um einen öffentlichen Müllplatz. Die Container gehören zur Ausrüstung des Caranvanstellplatzes.
Rückendeckung erhält der Pächter von „Fährmann“, Nedwighafen und Caranvanstellplatz von Uwe Neumann, Leiter des Kultur-, Sport- und Tourismusbetriebes (KSTW). Der KSTW hat das Areal an die Bäder GmbH verpachtet. „Wir sind als KSTW natürlich sehr daran interessiert, dass auf den Gelände Ordnung herrscht“, sagt Neumann. Und er verweist auf einen weiteren Aspekt: Steigen die Preise für die Müllentsorgung, „müssen wir das auf die Stellplatzgebühren umlegen. Und das kann nicht der Weg sein.“
Trotzdem bleibt die Frage: Ist eine Videoüberwachung dort rechtens? Oder anders herum gefragt: Welches Recht haben Radler, Spaziergänger und natürlich auch Anwohner? Dürfen sie einfach mitgefilmt werden?
Öffentlicher Raum ist tabu
Die Antwort von Gotthardt Poorten, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, ist eindeutig. „Jeder kann auf seinem Grundstück, und dazu zählen auch Pachtflächen, filmen.“ Man müsse aber sicherstellen, dass auf keinen Fall über die Grundstücksgrenze bzw. im öffentlichen Bereich – und das werde sehr streng gehandhabt – Gelände erfasst wird, erklärt der studierte Jurist. Das gelte selbstverständlich auch für die Videoüberwachung am „Fährmann“.
Und wer kontrolliert?
Das Ordnungsamt der Stadt sei in der Pflicht, sagt Gotthard Poorten. Der Jurist versichert: „Gegenwärtig ist am ,Fährmann’ kein Verstoß feststellbar.“ Und er verweist auf einen Termin, „bei dem wir eine Vor-Ort-Kontrolle vornehmen werden“. Einbezogen darin ist auch der Kultur- und Tourismusbetrieb.
„Wir halten alle Vorschriften ein“, betont in diesem Zusammenhang Lutz Lange. Er bietet an, jedem, der Interesse hat, sich persönlich bei der Bäder GmbH über technische Details zu informieren.