Ab Januar wird die Entsorgung von Grünabfällen im Landkreis für Privatleute kostenpflichtig. Jetzt schon stellt sich die Frage, wer den grünen Abfall von an Privatgrundstücken grenzenden Wegen und Plätzen bezahlen soll.
Ab Januar wird die Entsorgung von Grünabfällen im Landkreis für Privatleute kostenpflichtig. Jetzt schon stellt sich die Frage, wer den grünen Abfall von an Privatgrundstücken grenzenden Wegen und Plätzen bezahlen soll.