Nicht nur bei den Farben der Ampel hatte der 18-Jährige nicht aufgepasst. Er hatte Amphetamin dabei. Statt nur einer Belehrung gab es für ihn jetzt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Nicht nur bei den Farben der Ampel hatte der 18-Jährige nicht aufgepasst. Er hatte Amphetamin dabei. Statt nur einer Belehrung gab es für ihn jetzt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.