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Groß Godems Flugzeuge erden Windkraft-Traum

Von umit | 01.07.2016, 20:00 Uhr

Planungen für Windräder auf Eis gelegt

Schneller als erwartet kam jetzt offenbar das Aus für die ehrgeizigen Groß Godemser Windkraftpläne. Das Schweriner Verkehrsministerium macht Sicherheitsbedenken geltend. Der Bau von vier Anlagen – darunter ein Bürger-Windrad – kollidiere mit dem Betrieb eines Luftfahrtmeldepunktes in der Umgebung von Groß Godems und gefährde die Flugsicherheit.

Bürgermeister Lothar Barsuhn zeigte sich gegenüber unserer Redaktion enttäuscht: „Der Investor hat wegen der Einwände alle Plaungen eingestellt.“ Im Rahmen der Bauleitplanung konnten so genannte Träger öffentlicher Belange Bedenken vortragen.

Das Infrastrukturministerium in Schwerin bestätigt, dass im Plangebiet des Windparks ein so genannter Pflichtmeldepunkt der Kontrollzone des Flughafens Schwerin-Parchim liegt. Dieser Punkt müsse angesteuert werden, um in die Kontrollzone des Flughafens zu gelangen. Windräder mit einer Gesamthöhe von 230 Metern wären ein Hindernis. Deshalb empfiehlt die für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständige Deutsche Flugsicherung DFS, „die Planungen zum Bau von Windenergieanlagen in diesem Bereich nicht weiter zu verfolgen.“

Die DFS hält bodengestützte Navigationsanlagen vor – auch falls Satelliten ausfallen. Sie sind für die Sicherheit des Luftbetriebs nötig, senden ununterbrochen ein Signal für den magnetischen Nordpol aus. Damit bekommt der Pilot eine Richtungsinformation. Windkraftanlagen in der Nähe solcher Navigationssender können stören. Die DFS schreibt: „Sofern das Signal der Navigationsanlage an Hindernissen reflektiert wird, besteht die Möglichkeit, dass dieses reflektierte Signal zusätzlich zu dem auf direktem Wege empfangenen Signal am Flugzeugempfänger eintrifft. Je nach Intensität des ungewünschten reflektierten Signals können dadurch Verfälschungen der Richtungsinformation entstehen.“ Seit 2009 ist der Abstand der Windräder zu den Luftfahrt-Navigationsanlagen von drei auf 15 Kilometer erweitert worden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft bei Baugenehmigungsverfahren, ob Windräder die Signale der betroffenen Flugsicherungseinrichtung stören können. Das wäre in Groß Godems der Fall.

Damit können die Gegner der Windkraftanlagen aufatmen. Sie hatten zuletzt mehr als 200 Unterschriften gesammelt, um den Bau zu verhindern. Die Gemeindevertretung hatte darauf gehofft, dass der Bau der Windräder den Haushalt sanieren könnte, weil der Windpark auf Gemeindeland gebaut werden sollte. Für jedes von drei Windrädern sollten 60 000 Euro Pacht im Jahr fließen – teilweise als Vorauszahlung für zehn Jahre. Das Besondere am Windabenteuer von Groß Godems ist, dass die Gemeinde gar kein Eignungsgebiet innerhalb des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg ist. Deshalb hatte Groß Godems beim Verband um Aufnahme als Eignungsgebiet gebeten. Ein zweiter Weg, die Windkraft ins Dorf zu holen, wäre ein so genanntes Zielabweichungsverfahren für Windräder außerhalb der Eignungsgebiete. Auch das wollte Groß Godems auf den Weg bringen.

Dabei berufen sich die Gemeindevertreter auf das Ergebnis einer Bürgerbefragung. 2013 votierten die Groß Godemser mehrheitlich für den Bau von Windkraftanlagen. Allerdings rührte sich danach Widerspruch. Ralf Waßmann, ehemals stellvertretender Bürgermeister: „Es gab keine Zustimmung zu der Gesamthöhe von 230 Metern, keine zum Testen von Prototypen, und der Abstand von 1000 Metern zu unseren Häusern ist fraglich.“ 2013 sei nämlich noch von einer Höhe von 100 Metern die Rede gewesen.