Vertrag mit Unternehmen BGL wurde vorzeitig beendet. Landgericht Schwerin hat noch immer nicht über Einleitung des Insolvenzverfahrens für Grundstück entschieden.
Vertrag mit Unternehmen BGL wurde vorzeitig beendet. Landgericht Schwerin hat noch immer nicht über Einleitung des Insolvenzverfahrens für Grundstück entschieden.