Spätestens zwei Wochen nach der Wahl muss das Stadtbild von jeglicher Wahlwerbung befreit sein. So sehen es die Bestimmungen der Stadt Ludwigslust vor. Bis auf wenige Ausnahmen wird sich daran gehalten.
Spätestens zwei Wochen nach der Wahl muss das Stadtbild von jeglicher Wahlwerbung befreit sein. So sehen es die Bestimmungen der Stadt Ludwigslust vor. Bis auf wenige Ausnahmen wird sich daran gehalten.