Die Hebesätze der Stadt für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer liegen unter dem MV-Schnitt. Eine Anpassung zum nächsten Haushaltsjahr findet aber nicht statt.
Die Hebesätze der Stadt für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer liegen unter dem MV-Schnitt. Eine Anpassung zum nächsten Haushaltsjahr findet aber nicht statt.