Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lützow ist vor dem Verwaltungsgericht Schwerin mit seinem Eilantrag gegen ein Arbeitsverbot der Kommune gescheitert.
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lützow ist vor dem Verwaltungsgericht Schwerin mit seinem Eilantrag gegen ein Arbeitsverbot der Kommune gescheitert.