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Ludwigslust und Hagenow In Bibliotheken gilt 2Gplus und in Buchläden nicht

Von Marlena Petersen | 26.12.2021, 10:21 Uhr

Während die Bibliotheken im Land MV nur Personen hereinlassen dürfen, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen können, öffnen Buchhandlungen uneingeschränkt.

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