Das Arbeitsgericht Schwerin hatte die Klage von Geschäftsführer Stefan Lange gegen seine Kündigung abgewiesen. Am Donnerstag urteilte das Landesarbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht Schwerin hatte die Klage von Geschäftsführer Stefan Lange gegen seine Kündigung abgewiesen. Am Donnerstag urteilte das Landesarbeitsgericht.