Das Landesarbeitsgericht in Rostock hat zur betriebsbedingten Kündigung von Stefan Lange als ZkWAL-Geschäftsführer einen Vergleich vorgeschlagen – der kann jedoch noch widerrufen werden.
Das Landesarbeitsgericht in Rostock hat zur betriebsbedingten Kündigung von Stefan Lange als ZkWAL-Geschäftsführer einen Vergleich vorgeschlagen – der kann jedoch noch widerrufen werden.