Für gestern geplante Versammlung abgesagt / Großvögel und Denkmalschutz könnten Kulisse der Eignungsgebiete deutlich verändern
Ob die erste Stufe der öffentlichen Beteiligung das eine oder andere mögliche Windeignungsgebiete kippen könnte, ist derzeit unklar und wird es wohl auch noch eine Weile bleiben. Eine ursprünglich für gestern geplante Beratung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes, von der sich einige Mitglieder und Bürger erste Aussagen erhofft hatten, fand nicht statt. „Wir haben die Sitzung abgesagt“, erklärte auf SVZ-Anfrage Rolf Christiansen, Vorsitzender des Planungsverbandes Westmecklenburg. Hauptpunkt hätte die Änderung von Satzung und Geschäftsordnung sein sollen. Die dafür erforderlichen Zustimmungen der Aufsichtsbehörden lagen jedoch noch nicht vor. „Insofern hätte die Sitzung nicht gelohnt.“
Auf die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Teilfortschreibung des Raumentwicklungsprogramms habe die Absage keinen Einfluss. Trotzdem zieht diese sich hin. „Es sind mehr als 2500 Stellungnahmen eingegangen, die aufgenommen, in ein Computerprogramm eingepflegt und ausgewertet werden müssen“, so Christiansen. „Damit haben wir ein Büro beauftragt.“ Rund 1400 Stellungnahmen stammen laut Christiansen von Privatpersonen, die anderen von Gemeinden, Behörden, Institutionen, Firmen, Bürgerinitiativen und ähnlichem. „Häufig sind es leider sehr allgemeine Aussagen zum Abstand zwischen Windenergieanlagen und Häusern, zu Natur, Landschaftsbild, Infraschall, zum nächtlichen Blinken und dem angeblichen Wertverlust von Immobilien“, erläutert der Vorsitzende. „Häufig sind es Sachen, die bei der Entscheidung des Planungsverbandes keine Rolle spielen.“ Ein etwaiger Wertverlust zum Beispiel sei mit Blick auf den Bundesgesetzgeber, der die Windenergie privilegiert hat, hinzunehmen. Sehr wertvoll seien die eingegangenen Hinweise auf geschützte Tierarten und Großvögel.
Einer der Großvögel ist der Rotmilan, dessen Horste mit einem Abstandspuffer von 1000 Metern als Restriktionskriterium in den Entwurf des Raumentwicklungsprogramms aufgenommen worden war. Er soll aber nicht flächendeckend kartiert werden – aus Kosten- und Zeitgründen „und weil der Rotmilan seinen Standort häufiger wechselt“, so Rolf Christiansen. Stattdessen werden – wie von der Verbandsversammlung im März beschlossen – landschaftlich geeignete Lebensräume für den Rotmilan ermittelt und als Gebiete vorgeschlagen, in denen die Windenergienutzung ausgeschlossen ist. Insbesondere auf Dauergrünland könnte das zutreffen.
Noch spannender könnte es in Sachen Denkmalschutz werden. Anfang des Jahres hatte das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in einem Gespräch mit dem Planungsverband gefordert, einen Radius von rund zehn Kilometern um die bedeutsamsten Denkmäler von Windrädern freizuhalten. Für Westmecklenburg seien laut einer Information der Geschäftsstelle des Planungsverbandes an die Verbandsversammlung von März als von besonderer denkmalpflegerischer Bedeutung die Altstadt Wismar, das Residenzensemble Schwerin, Schloss, Schlosspark und historische Altstadt Ludwigslust, Schloss und Schlosspark Bothmer und Wiligrad eingestuft. Ein Zehn-Kilometer-Radius wäre das Aus für eine Reihe von Eignungsgebieten.
„Man kann das so pauschal sehen, man kann aber auch jedes einzelne Denkmal betrachten“, meinte Rolf Christiansen. „Vielleicht wird manche besondere Denkmaleigenschaft, manche Sichtachse ja gar nicht beeinträchtigt.“ Letztlich müsse sich die Verbandsversammlung dazu positionieren, wenn die eingegangenen Einwendungen abgewägt werden. „Wir müssen uns aber auch an die Vorgabe des Bundes halten, dass der Windenergie substanziell Raum einzuräumen ist“, so Christiansen. Auf jeden Fall sollen die Mitglieder viel Zeit bekommen, um sich mit der Abwägungsdokumentation zu befassen. Die Ladungsfrist zur betreffenden Sitzung soll nicht 14 Tage, sondern einen Monat betragen. „Das könnte in den Dezember oder Januar führen“, so Christiansen. Zunächst war mal von November die Rede.