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Schuldner müssen vor dem Jahreswechsel reagieren Pfändungsschutz nur mit P-Konto

Von dihi | 25.11.2011, 05:22 Uhr

Betroffene Schuldner müssen noch vor dem Jahreswechsel reagieren, wenn sie zum 2. Januar 2012 keine unliebsame Überraschung erleben wollen. Pfändungsschutz für das Konto gibt es ab dem 1. Januar nur noch mit dem P-Konto.

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