Die neuen Pflegezonen im Biosphärenreservat Elbe werden derzeit mit entsprechenden Schildern versehen
Das haben sicher schon einige Bewohner von Besitz und allen Orten, die an eine Pflegezone grenzen, in den vergangenen Wochen erlebt: Sie spazieren mit ihrem freilaufenden Hund einen Weg entlang, wie sie es schon seit 20 Jahren tun. Plötzlich steht ein Mann oder eine Frau in grüner Uniform und Schlapphut vor ihnen und verwarnt sie, weil der Hund nicht angeleint ist oder spricht sogar ein Bußgeld aus. Der grüne Hutträger ist ein Ranger des Biosphärenreservats Elbe, der auf die Einhaltung der Regeln für die neuen Pflegezonen achten soll. Der Ureinwohner versteht die Welt nicht mehr, denn er wusste gar nicht, dass er gerade die Pflegezone betreten hat.
Seit dem 1. Februar 2015 gilt das neue Gesetz über das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV. Damit wurde auch die für das UNESCO-Zertifikat dringend notwendige Einteilung des Reservats in Entwicklungs-, Pflege- und Kernzonen vorangetrieben. Denn im nächsten Jahr wird von der UNESCO überprüft, ob das Gebiet die für das Zertifikat erforderlichen Auflagen in den letzten zehn Jahren erfüllt hat. Dazu gehörte auch das Gesetz selbst. Mit seinem Inkrafttreten sind die Flächen des ehemaligen Landschaftsschutzgebietes Mecklenburgisches Elbetal Entwicklungszonen geworden, die darin liegenden zehn bisherigen Naturschutzgebiete bilden weitestgehend die jetzigen Pflegezonen. Nach den Kernzonen wird derzeit auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen gesucht, eine Kernzone soll im Vierwald bei Boizenburg entstehen.
Damit die Pflege- und Entwicklungszonen in Zukunft auch von den Bürgern und Besuchern der Region als solche erkannt werden, hat das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe mit dem Auswechseln bzw. Neuaufstellen der Schilder inklusive Ver- und Geboten begonnen. Insgesamt werden 100 Schilder für die zum Teil neue Außengrenze des Biosphärenreservats aufgestellt. Denn das Gebiet nördlich der B5 bei Zahrensdorf, Wiebendorf und Tessin gehört nun nicht mehr dazu, dafür aber der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheen. Für die neuen Pflegezonen müssen ca. 150 neue Schilder aufgestellt werden.
Alle Schilderstandorte werden von Daniel Engert, seit dem Frühjahr neuer Ranger im Gebiet, mit einem GPS-Gerät (siehe Foto) genau eingemessen und erforderlichenfalls mit dem Straßenbauamt, dem StAL, den Gemeinden und Eigentümern abgestimmt.
In den Pflegezonen dürfen die Wege nicht verlassen werden, Zelten, Feuer und Lärm sind nicht erlaubt, ebenfalls das Entfernen bzw. Einbringen von Pflanzen oder Tieren. Hunde müssen angeleint werden. Bei Nichteinhaltung der Regeln kann durch die Ranger ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro verhängt werden. Für frei laufende Hunde oder das Verlassen der gekennzeichneten Wege wird in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro erhoben. Wiederholungstäter müssen jedoch mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen, heißt es vom Amt.
Bis zum Frühjahr 2016 wird das Biosphärenreservatsamt über die von den Kommunen beantragten Erholungsbereiche innerhalb der Pflegezonen entscheiden.

