Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Aus diesem Grund gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die auf die Umsetzung dieses Grundrechtes im örtlichen Verwaltungshandeln achten sollen.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Aus diesem Grund gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die auf die Umsetzung dieses Grundrechtes im örtlichen Verwaltungshandeln achten sollen.