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Behörde erwartet keine erheblichen Nachteile für die Umwelt Landesamt genehmigt Verbrennen von Klärschlamm in Hagenow

Von Frank Liebetanz | 02.05.2022, 06:21 Uhr

Das geplante Verbrennen von Klärschlamm in Hagenow ist erlaubt. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Stalu WM) erwartet keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

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