Corona-Überbrückungshilfe II : Die Fristen für Erstanträge laufen ab
Es ist die letzte Möglichkeit, Geld zu erhalten.
Güstrow | Die Antragsfrist der Erstanträge für die so genannte Überbrückungshilfe II endet am Mittwoch, 31. März. Unternehmen, die die Corona-Hilfen bisher nicht beantragt haben, müssen sich beeilen, wenn sie das Geld erhalten wollen. Denn ein Dritter müsse die Beantragung prüfen, so Sabine Zinzgraf von der Industrie- und Handelskammer zu Rostock. Die Überbrück...
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